Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen den Steueranwalt Hanno Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal bestätigt. Berger, der als Ideengeber und Wegbereiter der Cum-Ex-Geschäfte gilt, wurde zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Zuerst zu acht Jahren und später zu acht Jahren und drei Monaten.
Das rechtskräftige Urteil beinhaltet auch die Einziehung von Taterträgen in Höhe von insgesamt 1,1 Millionen Euro. Der Staat kassiert somit die unrechtmäßig erlangten Gewinne des Steueranwalts.
Beide Strafurteile gegen Hanno Berger sind nun rechtskräftig. Es wird erwartet, dass die Gesamtstrafe, die Berger verbüßen muss, noch weiter steigen wird, da die Verwicklungen im Cum-Ex-Skandal immer weiter aufgedeckt werden.